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   BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 111.78   

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BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 111.78 (https://dejure.org/1979,2083)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1979 - 6 C 111.78 (https://dejure.org/1979,2083)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1979 - 6 C 111.78 (https://dejure.org/1979,2083)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 49.80

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Studiendauer - Prüfungszeit -

    Ob es einem Dienstpflichtigen als Verschulden im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzurechnen ist, daß er es rechtsirrtümlich unterlassen hat, die seiner Einberufung entgegenstehenden Gründe innerhalb der Dreimonatsfrist geltend zu machen, hängt vielmehr von der dem Betroffenen nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt ab (vgl. Urteil vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 108 S. 54 [55]).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 43.16

    Personalratsmitglied; Anfechtung einer Referenzgruppenbildung

    Vor diesem Hintergrund war objektiv auch nicht eine unklare Rechtslage gegeben, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. hier im Rahmen des § 7 Abs. 1 WBO eine Fristverlängerung nahelegen könnte (so zu § 60 Abs. 1 VwGO: BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1979 - 6 C 111.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 108, S. 54 ).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der

    Diese Frage ist jedoch vom Revisionsgericht selbständig zu prüfen, da es sich bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand um eine die Sachurteilsvoraussetzungen der Klage betreffende Rechtsentscheidung handelt (vgl. Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG 6 C 56.65 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54], vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 85] und vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 108]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2001 - 5 S 2711/99

    Wiedereinsetzung - mangelnde Rechtskenntnis

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen bei unklarer Rechtslage, wie nach Inkrafttreten des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 (BVerwG, Urteil vom 13.06.1979 - 6 C 111.78 -Buchholz 310 § 60 Nr. 108) und bei der im Rechtsmittelbeschränkungsgesetz nicht eindeutig bestimmten, erst im Wege richterlicher Rechtslückenschließung geklärten Rechtsmittelbeschränkung (BVerwG, Beschluss vom 22.06.1999 - 4 BN 20.99 - BVerwGE 109, 148 = DVBl. 1999, 1516).
  • BVerwG, 11.12.1980 - 9 B 1741.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unklarer Rechtslage - Ordnungsgemäße

    Auch bei unklarer Rechtslage kann grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BVerwG, Urteil vom vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 108]).
  • BVerwG, 19.12.1980 - 6 C 45.80

    Beginn der Klagefrist bei formellem Inkrafttreten eines für die Entscheidung der

    Das ergibt sich aus der Unklarheit der Rechtslage, die durch das Wehrpflichtänderungsgesetz und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch bei der Wehrbereichsverwaltung entstanden war und die u.a. aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) in derartigen Fällen eine großzügige Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist gebietet (vgl. Urteile vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 108] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 103.78 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 25]).
  • BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO wiederholt entschieden, daß mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in der Regel nicht entschuldigt, daß jedoch aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Falles ausnahmsweise auch eine andere Beurteilung angezeigt sein kann (vgl. außer der von der Beschwerde angezogenen Entscheidung die Urteile vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - und vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - ).
  • BVerwG, 14.09.1981 - 8 B 197.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend, und zwar dahin geklärt, daß die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorliegen, wenn dem Beteiligten die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen nicht zumutbar war (vgl. Urteile vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - DÖV 1965, 350 [351], vom 27. Februar 1976 - BVerwG IV C 74.74 - BVerwGE 50, 248 [254] und vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 108 S. 54 [55]).
  • BVerwG, 03.07.1981 - 9 B 1176.81

    Schuldlose Versäumung der Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auch bei unklarer Rechtslage kann grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BVerwG Urteil vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 108]).
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